Der staatliche Netzbetreiber Terna hat für den Fall von erheblichen Störungen oder Produktionsdefiziten den Notplan für die Sicherheit des nationalen Stromnetzes erstellt um das Risiko von unkontrollierten Stromausfällen im italienischen Energieversorgungsnetz zu begrenzen.
Der Plan sieht die Abtrennung von Verbrauchergruppen auf Basis von Notstufen (Schweregrade) vor. Situationsabhängig können bis zu 5 Verbrauchergruppen gleichzeitig abgetrennt werden.
Anhand eines Rotationsplans ist alle 90 Minuten der Wechsel der Verbrauchergruppe vorgesehen.
Die Aufforderung zur Aktivierung des Notplans wird von Terna erteilt und aufgrund der aktuellen Situation im elektrischen Versorgungsnetz bestätigt oder widerrufen. Die Edyna GmbH als übergeordneter Verteiler haben diesen Plan erstellt und das Netz des Ewerk St. Martin ist der Gruppe 8 zugeordnet.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Leitungen und Anlagen immer als unter Spannung stehend betrachtet werden. Die Stromversorgung kann auch ohne vorhergehende Benachrichtigung, vor der angegebenen Zeit, wiederhergestellt werden. Sofern ausreichende Produktionskapazität vorhanden ist, kann das gesamte Netz, oder auch Teile davon über die Eigenproduktion versorgt werden.
Alle Lieferung der Gruppen 4, 8, 12, 16, 20 sind nicht von einer solchen Stromunterbrechung betroffen.
Nähere Details sind auf der Edyna Seite ersichtlich
Die Regulierungsbehörde für Strom und Gas hat mit der Bestimmung AEEG 234/2013/R/EEL die technische Anpassung von Produktionsanlagen erweitert. Dies ist eine Anpassung der bekannten Bestimmung 84/2012/R/EEL, welche ursprünglich nur für Anlagen mit Mittelspannungsanschluss gültig war.
...mehr erfahrenDie neuen Tarife für 2012 sind nun online und gemäß dem Beschluss 199/11 der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas aktuell.
...mehr erfahrenMit Datum 8. März 2012 hat die Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) die Bestimmung 84/2012/R/EEL veröffentlicht, mit welcher Änderungen an den technischen Bestimmungen für den Netzanschluss von Produktionsanlagen vorgeschrieben werden.
Diese erfordern eine Erweiterung der Einstellwerte für den Frequenzschutz auf den Bereich von 47,5 – 51,5 Hz. Damit Ihre Anlage bei einem lokalen Fehler auf dem Mittelspannungsnetz (Kurzschluss zwischen den Phasen oder Erdschluss) und dem damit verbundenen Aus- und Einschalten im Umspannwerk keinen Schaden erleidet, muss die Netzschutzeinrichtung so umgerüstet werden, dass diese den lokalen Fehler erkennt und somit auf die aktuell geltenden, strengen Frequenz-Einstellwerte (49,7 – 50,3 Hz) umschaltet.
Ab dem 01. Jänner 2012 wird für Nichthaushaltskunden mit einer Anschlussleistung bis 16,5kW der Stromtarif Monatlich nach Bestimmung der italienischen Stromregulierungsbehörde für Strom und Gas angepasst.
Das geschieht deshalb, um den Kunden einen Energiepreis weiterzugeben, welcher die tatsächlichen Beschaffungs- und Verteilungskosten für jeden Monat wiederspiegelt.
Mit der kompletten Liberalisierung des Strommarktes ab 01.07.2007 können auch Privathaushalte ihren Stromlieferanten am freien Markt wählen. Wenn dies ein Abnehmer macht, wechselt dieser automatisch in die Bestimmungen des Freien Marktes.
Um den Kunden, welcher sich nicht an den freien Markt wenden möchte zu schützen, hat die italienische Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) strenge Bestimmungen erlassen welche den Strompreis und Anschlussbedingungen genau regelt. Dabei spricht man vom Geschützten Grundversorgungsdienst (Servizio di Maggior Tutela).
Dieser geschützte Markt betrifft Haushaltskunden, kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten und einem maximalen Jahresumsatz von 10Mio € und öffentliche Beleuchtung.
Haushalts- Stromtarife Nichthaushalts- Stromtarife
Der Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den freien Markt wechseln, und auch wieder in den geschützten Grundversorgungsdienst zurückkehren.
...mehr erfahren Dorfstraße 46
39010 St. Martin in Passeier
Tel.: +39 0473 64 55 97
ewerk.stmartin@rolmail.net
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