Der Produzent ist derjenige, der die elektrische Energie produziert. Im Folgenden finden Produzenten Informationen über die geltenden Bestimmungen, sowie Unterstützung beim Ansuchen um Anschluss seiner Anlage an unser Verteilernetz. Das gesamte Verfahren wird von der italienischen Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) mit der Bestimmung 99/08, Anhang A (Testo integrato delle connessioni attive – TICA) und nachfolgenden Integrationen geregelt.
Für Anschlussleistungen von bis zu 100kW wird ein Anschluss in Niederspannung (BT) bereitgestellt. Von 100kw bis 6000kW wird der Anschluss in Mittelspannung realisiert, das bedeutet, dass der Kunde eine Mittelspannungskabine realisieren muss, welche dann an den Verteiler übergeben wird. Ab Leistungen von 6000kW muss sich der Kunde an die TERNA wenden, und der Netzanschluss wird in Hochspannung realisiert.
Der Kunde, welcher eine neue Produktionsanlage an unser Netz anschließen möchte, muss ein offizielles Ansuchen stellen, und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der unten stehenden Tabelle entrichten.
Von kW | Bis kW | Betrag |
0 | 6 | 30€ + 22% IVA |
6 | 10 | 50€ + 22% IVA |
10 | 50 | 100€ + 22% IVA |
50 | 100 | 200€ + 22% IVA |
100 | 500 | 500€ + 22% IVA |
500 | 1.000 | 1.500€ + 22% IVA |
Über 1.000 | 2.500€ + 22% IVA |
Der Betrag ist auf das folgende Bankkonto zu überweisen:
IT 06 P 08226 58840 000000203115
Als Grund ist anzugeben: Ansuchen um Netzanschluss, Name und Nachname, Steuernummer und Leistung der Produktionsanlage
Hinweis: Lt. Beschluss der "Autority" (AEEGSi) Nr. 786/2016/R/EEL vom 22.12.2016 werden die Fristen zur periodischen Überprüfung des Übergabeschutzes (sistemi di protezione di interfaccia) entsprechend der Anlage U der Norm CEI 0-16 (Variante 2) für Anlagen mit Mittelspannungsanschluss und der Anlage G der neuen Ausgabe der Norm CEI 0-21 für Anlagen mit Niederspannungsanschluss definiert.
Diese betreffen Anlagen mit einer Leistung höher 11,08 kW. Hierzu ist anzumerken, dass dieser Wert nicht für Anlagen gilt, welche über einen integrierten Übergabeschutz verfügen. Der generelle Überprüfungszeitraum wurde mit 5 Jahren definiert.
Die Durchführung der ersten Überprüfung ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum der Produktionsanlage und in der beigefügten Tabelle dargestellt
Sollte der Kunde innerhalb eines Monats der Aufforderung nicht nachkommen, so wird dies dem GSE mitgeteilt, welcher dann die entsprechenden Zahlungen einstellt.
Dorfstraße 46
39010 St. Martin in Passeier
Tel.: +39 0473 64 55 97
ewerk.stmartin@rolmail.net
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