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INFORMATIONEN ZU DEN Sozialtarifen

Sozialbonus: Ab 15.Dezember 2009 können Familien, die wirtschaftlich benachteiligt sind, den sogenannten „Sozialbonus“ bei der jeweiligen Gemeinde beantragen.

Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:

Alle Haushaltskunden mit einem Stromlieferungsvertrag mit Wohnsitz und einer Leistung bis 3 kW mit einem ISEE-Einkommen kleiner oder gleich 7.500 €. Bei mindestens 4 Kindern und einer Leistung von bis zu 4,5 kW, die steuerrechtlich zu Lasten leben, ist der ISEE-Wert auf 20.000 € angehoben worden (familiäre Notlage).

Physische Notlage – „disagio fisico“
bei Haushaltskunden, bei welchen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen (physische Notlage)

NEU: Mit Dekret 350/2012 wurde ein neues System eingeführt. Das Dekret sieht einen differenzierten Bonus vor, der sich anhand der Verbrauchswerte der elektromedizinischen Geräte und der verfügbaren Leistung misst.

Die Beantragung des „Sozialbonus“ kann bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes erfolgen, wobei entsprechendes Formular auszufüllen ist. Die Formulare können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

www.autorita.energia.it/it/bonus_sociale.htm

Des Weiteren müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:

Die Begünstigungen aufgrund wirtschaftlicher und physischer Notlage sind kumulierbar.

WICHTIG: Bei Familien in wirtschaftlicher Notlage muss das Ansuchen jährlich erneuert werden!!

*ISEE = Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Dazu werden das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen, sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene herangezogen.

Der Sozialbonus wurde von der Regierung eingeführt und von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) konkret umgesetzt, um den Haushalten bei gesundheitlicher Bedürftigkeit eine Einsparung bei den Energieausgaben zu gewährleisten. Den Bonus können alle Haushaltskunden mit schwerer Erkrankung oder Haushaltskunden mit einer Stromlieferung, bei denen eine Person mit schwerer Erkrankung lebt, die den Gebrauch von elektromedizinischen Geräten für die Lebenserhaltung erforderlich macht, beantrage. Die Liste der elektromedizinischen lebenserhaltenden Geräte, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wurden mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011 (vgl. https://www.arera.it/it/consumatori/ele/bonusele_df.htm) ermittelt. Weitere Informationen dazu auf www.arera.it oder unter der Grünen Nummer 800 166 654.

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